Ab 1. August 2020 sind keine Gewichtsausgleichsbohrungen in Bowlingbällen mehr zugelassen!

Jürgen Dozauer - Leiter Technische Kommission

 

Die Änderung ist im Regelwerk des USBC - und dementsprechend in der Sportordnung der DBU - zwar schon vor Längerem erfolgt, wird aber erst in diesem Jahr wirksam. Deshalb soll hiermit noch einmal daran erinnert werden, dass ab dem 1. August 2020 keine Gewichtsausgleichsbohrungen in Bowlingbällen mehr zugelassen sind.

Alle in einem Ball vorhandenen Bohrungen müssen bei jedem Wurf durch die Finger und - bei vorhandenem Daumenloch - durch den Daumen der Spielhand verwendet werden. Eine bei einem Wurf nicht benutzte Griffbohrung wird als Ausgleichsbohrung angesehen und verstößt somit gegen die dann geltenden Regelungen.


Link auf die "DBU Sportordnung - Technische Bestimmungen Bälle": 

 https://www.dbu-bowling.com/fileadmin/deutsche-bowling-union/DBU_Datens%C3%A4tze/Verband/downloads/2%20Ordnungen/DBU_Sportordnung_Technische_Bestimmungen_Baelle.pdf