Anti-Doping-Vereinbarung für Schiedsrichter

Im Nachgang zur Bundesversammlung des Deutschen Kegler- und Bowlingbundes (DKB) wurde bezüglich des Antrages des Thüringer Kegler-Verbandes zur Rechtssicherheit der Schiedsrichter durch das DKB-Präsidium im Umlaufverfahren folgenden Beschluss gefasst:

"Ergänzend zur Definition des Athletenbetreuers gem. NADA-Code 2021 und zur Klarstellung beschließt das DKB-Präsidium, dass alle in den Bundesligen und bei den Deutschen Meisterschaften eingesetzten Schiedsrichter:Innen eine gültige Antidopingvereinbarung (ADV) nachzuweisen haben. Die Prüfung und Art der Vorlage regeln die Disziplinverbände in eigener Zuständigkeit".

Dieser Beschluss gilt ab sofort.

Die Schiedsrichterordnung der DBU wird entsprechend geändert.

Auf dem bisherigen Formular der DKB-Anti-Doping-Vereinbarung waren bisher nur Athleten und Athletenbetreuer benannt. Die DKB-Anti-Doping-Vereinbarung wurde nun ergänzt, so dass die Schiedsrichter jetzt auch explizit genannt sind.

Das Formular ist wieder als ausfüllbare Version verfügbar und beigefügt. Das Formular wurde, auf unserer Homepage ausgetauscht. Auch zu finden unter Ligen & Wettbewerbe / Anti-Doping / Anti-Doping Unterlagen.

Wichtig:
Alle bereits eingereichten Formulare der Versionen 07-2019 und 06-2021 haben weiterhin Gültigkeit und müssen nicht neu eingereicht werden!


Bei Rückfragen wendet Euch bitte an:
Martina Jakobi (Anti-Doping-Beauftrage)
E-Mail: anti-doping(at)dbu-bowling(punkt)com


  DKB-Anti-Doping-Vereinbarung (ausfüllbar, Stand: 07/2024)