Liebe Mitglieder,
der DOSB hat uns aktuell mit einer Zusammenfassung der zentralen Festlegungen der schrittweisen Öffnung für den Sport im Nachfolgenden informiert.
Den Hinweis auf die Visuelle DOSB-Darstellung dieser Schritte, im unteren Erläuterungsteil dieser, haben wir als Anlage beigefügt: Beschluss der Bund-Länder-Runde.
Nach über neunstündigen Verhandlungen und zahlreichen Abstimmungsrunden zuvor hat sich die Bund-Länder-Runde der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder zu einem Strategiewechsel durchgerungen. Damit verbunden ist erfreulicher Weise ein sukzessiver Ausstieg aus dem Lockdown inklusive der lang erhofften Perspektiven für den vereinsbasierten Sport. In den nächsten Tagen wird sich bei der Umsetzung durch die Länder in den jeweiligen Verordnungen zeigen, wie die schrittweise Öffnung vor Ort interpretiert wird. Wir hoffen sehr und erwarten, dass es nach über vier Monaten auf dieser Basis endlich ein Ende der Bewegungslosigkeit von SPORTDEUTSCHLAND geben wird.
An Inzidenzwerte geknüpft, durch kostenlose Schnelltests flankiert und in 14-tägigen Schritten soll es nach dem Beschluss einen kontrollierten Weg zurück in ein normaleres gesellschaftliches Leben geben. Im dritten Öffnungsschritt, der im besten Fall bereits ab der kommenden Woche erfolgen kann, bietet sich für den Sport eine erste Perspektive.
Um die Schritte für den Sport besser nachvollziehbar zu machen, haben wir sie visualisiert.
Die zentralen Festlegungen aus dem Beschluss sind folgende:
In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 (stabile 7-Tage-Inzidenz) ist kontaktfreier Sport im Außenbereich in Gruppen bis 10 Personen zugelassen.
Wenn die Inzidenz unter 100 liegt, dürfen zunächst nur bis zu 20 Kinder im Alter bis 14 Jahre in Gruppen Sport im Außenbereich treiben. Zudem ist Individualsport mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten im Außenbereich erlaubt.
Nach 14 Tagen stabilem Infektionsgeschehen können dann weitere Öffnungsschritte folgen: Unter Inzidenz 50 werden kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich zugelassen. Unter Inzidenz 100 ist dies nur bei Vorlage eines negativen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests zugelassen.
Nach nochmals weiteren 14 Tagen mit stabilem Infektionsgeschehen wird unter einer Inzidenz von 50 Kontaktsport im Innenbereich zugelassen. Unter einer Inzidenz von 100 sind ohne vorheriges Testen kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich möglich.
Bei Inzidenzwerten über 100 sind zunächst keine Öffnungsschritte vorgesehen. Sollte zudem nach bereits erfolgten Öffnungen die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 steigen, tritt die so genannte „Notbremse“ ein und es wird in den jetzigen Zustand (Beschlusslage bis 7. März) zurückgekehrt.
Damit werden wir wohl an der Sportbasis in den Vereinen über mehrere Monate einen sich permanent verändernden „Flickenteppich“ erleben. Dies wird insbesondere für den Wettkampfbetrieb komplexe Fragen aufwerfen. Aus unserer Sicht ist dieser Weg zur Öffnung jedoch einer bundesweit einheitlichen Variante vorzuziehen. Würde die Region mit der höchsten Inzidenz das Tempo vorgeben, wäre dies zwangsläufig mit einer sehr langsamen Öffnung verbunden und dies kann nicht im Interesse aller Mitglieder von SPORTDEUTSCHLAND sein.
Wegweisende Entscheidungen des Haushaltsausschusses
Der Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag hat zwei wichtige Beschlüsse zur Unterstützung des organisierten Sports gefasst. Für das Programm „Kommunale Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur“ stellte der Haushaltsausschuss wie geplant weitere 400 Millionen Euro für die Förderung von kommunalen Sportstätten bereit. Bei den insgesamt 225 Projekten handelt es sich zum Großteil um sanierungsbedürftige Sportstätten und Schwimmbäder. Gerade die Instandsetzung von Sportstätten sehen wir als einen entscheidenden Baustein, um in der Post-Pandemiephase wieder attraktive Sportangebote durchführen zu können.
(Quelle: Auszüge aus „DOSB-Aktuelle Informationen“ vom 04.03.2021 per EMail)