Wichtige Information bezüglich gültiger Anti-Doping-Vereinbarungen

Die DKB Anti-Doping-Card ist nicht mehr gültig!

Seit 07-2019 gilt eine neue Anti-Doping-Vereinbarung (ADV).
Diese ist nur gültig, wenn sie im Original unterschrieben ist.
Eine digitale Unterschrift oder eingescannte Version wird im Falle eines Schiedsverfahrens von der NADA (Nationale Anti Doping Agentur) und ggf. vor Gericht nicht anerkannt.

Seit 06-2021 gibt es eine neuere Version der seit 07-2019 gültigen ADV.
In der Fußzeile steht: (Athleten-Vereinbarung Anti-Doping des DKB (06-2021).
Alle seit 2019 unterschriebenen Dokumente behalten ihre Gültigkeit! Bei Vereinswechsel muss keine neue Vereinbarung unterschrieben werden.

Für Alle, die noch keine gültige ADV haben und sich nun zu einer nationalen oder internationalen Meisterschaft qualifizieren (Bundesliga, Deutsche Meisterschaft, Aufstiegsspiele, ESBC, etc.) gilt, dass sie eine aktuelle Version (06-2021) unterschreiben müssen.
Ob eine aktuelle Version bereits vorliegt kann der jeweilige Landessportwart, Landesjugendwart oder Landesseniorenwart beantworten.
Die Übergangsregelung, dass man bei der Meisterschaft das Dokument ausfüllen kann, gibt es nicht mehr.

Ist die DKB ID nicht bekannt, wird diese von unserer Seite eingetragen. Dann bitte nur die EDV Nr. angeben.

Die ADV muss vor Beginn des Wettkampfes vom DKB gegengezeichnet sein.
Die Weiterleitung an den DKB erfolgt durch die DBU Anti-Doping-Beaufragte.
Gerne können die neue ausgestellten ADVs über die Landesverbände nach den Qualifikationswettbewerben gesammelt und dann an die Anti-Doping-Beauftrage der DBU, Martina Jakobi, gesendet werden. 

Unbedingt und ausschließlich im Original und per Post schicken an:

Deutsche Bowling Union e.V.
Anti-Doping Beauftragte M. Jakobi
Weilimdorfer Str. 42
70825 Korntal-Münchingen
 

 anti-doping@dbu-bowling.com

Weitere Informationen findet ihr auch hier:

 Anti-Doping Unterlagen (dbu-bowling.com)