Die Rechnungsprüfer
der Deutschen Bowling Union
Die beiden DBU Rechnungsprüfer und der Ersatzprüfer werden gem. § 18.1 DBU-Satzung für 3 Jahre von der DBU gewählt.
Deren Hauptaufgabe ist Prüfung des Jahresabschluss auf seine formelle und materielle Richtigkeit. Weitere Aufgabe sind der DBU Finanzordnung zu entnehmen.