Grundsätze der Jugend

der Deutschen Bowling Union

Die DBU-Jugend vereint die Interessen von:

  • etwa 700 aktiven Kindern und Jugendlichen
  • 18 Jugendwarten der Landesfacherverbände
  • Freiwillgen Unterstützern

Der sportlich aktive Jugendbereich innerhalb der Deutschen Bowling Union ist in drei verschiedene Altersklassen unterteilt:

  • Jugend C: bis 9 Jahre
  • Jugend B: 10 - 14 Jahre
  • Jugend A: 15 - 18 Jahre

Diese Altersangaben beziehen sich auf das Alter, das im jeweiligen Sportjahr (01.07. - 30.06.) erreicht wird.

Die Zielsetzung dabei ist es, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. 

    Grundsätze der DBU-Jugend gemäß DBU-Jugendordnung

    (Stand: 12.09.2020)
    • Die Jugend der Deutschen Bowling Union (DBU) nimmt die Aufgaben der sportlichen Jugendarbeit im Bereich der DBU wahr. Sie ist ein Teil der DKB-Jugend.
    • Der Jugend der DBU gehören die Jugendlichen und die von der Jugend gewählten Mitarbeiter der sportlichen Jugendarbeit für den Disziplinverband Bowling an.
    • Die Jugend der DBU ist nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetz und des Kinderund Jugendplans des Bundes zur Kooperation mit den satzungsgemäßen Organen und Ausschüssen der DBU und des DKB verpflichtet. Sie erkennt die von den DBU- und DKB-Organen beschlossenen Satzungen und Ordnungen an.
    • Die Jugend der DBU sieht ihre Hauptaufgabe darin, Jugendliche auf der Basis des Sports zu mündigen Staatsbürgern zu erziehen. Sie fördert den Breiten- und Spitzensport in der Jugend. Sie bildet geeignete Jugendliche zur Übernahme von Ämtern aus. Sie fördert Mitarbeiter und Mitbestimmung der Jugendlichen in der sportlichen Jugendarbeit nach den demokratischen Grundregeln.
    • Die Jugend der DBU führt jugendsportliche Veranstaltungen auf DBU - Ebene durch. Sie fördert durch Wettkämpfe mit ausländischen Jugendgruppen die Bereitschaft zur internationalen Verständigung
    • Die Jugend der DBU ist parteipolitisch und religiös neutral. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
    • Die Jugend der DBU führt und verwaltet sich in der sportlichen Jugendarbeit selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der erlassenen Ordnungen der DBU und des DKB.