Grundsätze der Jugend
der Deutschen Bowling Union
Die DBU-Jugend vereint die Interessen von:
- etwa 700 aktiven Kindern und Jugendlichen
- 18 Jugendwarten der Landesfacherverbände
- Freiwillgen Unterstützern
Der sportlich aktive Jugendbereich innerhalb der Deutschen Bowling Union ist in drei verschiedene Altersklassen unterteilt:
- Jugend C: bis 9 Jahre
- Jugend B: 10 - 14 Jahre
- Jugend A: 15 - 18 Jahre
Diese Altersangaben beziehen sich auf das Alter, das im jeweiligen Sportjahr (01.07. - 30.06.) erreicht wird.
Die Zielsetzung dabei ist es, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Grundsätze der DBU-Jugend gemäß DBU-Jugendordnung
(Stand: 12.09.2020)
- Die Jugend der Deutschen Bowling Union (DBU) nimmt die Aufgaben der sportlichen Jugendarbeit im Bereich der DBU wahr. Sie ist ein Teil der DKB-Jugend (Deutscher Kegler- und Bowlingbund).
- Der Jugend der DBU gehören die Jugendlichen und die von der Jugend gewählten Mitarbeiter der sportlichen Jugendarbeit für den Disziplinverband Bowling an.
- Die Jugend der DBU ist nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetz und des Kinderund Jugendplans des Bundes zur Kooperation mit den satzungsgemäßen Organen und Ausschüssen der DBU und des DKB verpflichtet. Sie erkennt die von den DBU- und DKB-Organen beschlossenen Satzungen und Ordnungen an.
- Die Jugend der DBU sieht ihre Hauptaufgabe darin, Jugendliche auf der Basis des Sports zu mündigen Staatsbürgern zu erziehen. Sie fördert den Breiten- und Spitzensport in der Jugend. Sie bildet geeignete Jugendliche zur Übernahme von Ämtern aus. Sie fördert Mitarbeiter und Mitbestimmung der Jugendlichen in der sportlichen Jugendarbeit nach den demokratischen Grundregeln.
- Die Jugend der DBU führt jugendsportliche Veranstaltungen auf DBU - Ebene durch. Sie fördert durch Wettkämpfe mit ausländischen Jugendgruppen die Bereitschaft zur internationalen Verständigung
- Die Jugend der DBU ist parteipolitisch und religiös neutral. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Die Jugend der DBU führt und verwaltet sich in der sportlichen Jugendarbeit selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der erlassenen Ordnungen der DBU und des DKB.